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Gemeinde/IREK
Themen
1» Stärken und
Schwächen
2» Radwegnetz
3» Zusätzliche
Projektvorschläge
4» Förderprogramme
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4»
Förderprogramme
1. Gemeinschaftsaufgabe (GA)
Entwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur
Gewerbliche touristische Infrastrukturvorhaben, wenn
sie ihren Umsatz überwiegend aus Leistungen für
den
Tourismus erzielen
Einrichtungsinvestitionen in die gewerblich touristische
Infrastruktur in Orten, wo nachweislich noch keine aus-
reichenden Kapazitäten vorhanden sind
Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen von
Tourismusbetrieben (Schlösser, Gutshäuser, jugend-
touristische Betriebe u.a.)
Höchstfördersatz beträgt
50% der Investitionssumme
2. Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung/
Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen
Gemeinden und Gemeindeverbände
Planungs- und Beratungsleistungen von Dritten zur Vorbereitung/
Durchführung der förderfähigen Maßnahmen
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Entwicklung der kleinräumigen Infrastruktur
außerhalb der GA
Radfernwege sind grundsätzlich förderfähig
- andere Radwege nur, wenn sie der Anbindung an den Radfernweg
dienen.
Förderung nur von Radwegen nur mit asphaltierter Oberfläche
- wassergebundene Decken sowie Ausbesserungsmaßnahmen
werden nicht gefördert.
Kosten für Beschilderung können gefördert werden.
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Regionales Förderprogramm Mecklenburg-Vorpommern
2003
Förderung des Tourismus
Vorhaben der gewerblichen touristischen Infrastruktur in den
Tourismusentwicklungsräumen können grundsätzlich
mit bis zu 35% der förderfähigen Investitionssumme
gefördert werden.
Vorhaben der öffentlichen touristischen Infrastruktur
können mit bis zu 90% der förderfähigen Kosten
gefördert werden.
Wasserwanderrastplätze sind nicht über die kleinräumige
Infrastruktur förderbar.
Die GA finanziert sich zu 75% aus Mitteln
der EU und zu 25% aus Mitteln des Bundes und des Landes M-V.
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