IREK - Entwicklung und Förderung unserer Region

Gemeinde/IREK


Themen
Stärken und Schwächen
Radwegnetz
Zusätzliche Projektvorschläge
Förderprogramme
...................................................................................................

Förderprogramme

1. Gemeinschaftsaufgabe (GA)
Entwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur


Gewerbliche touristische Infrastrukturvorhaben, wenn
sie ihren Umsatz überwiegend aus Leistungen für den
Tourismus erzielen

Einrichtungsinvestitionen in die gewerblich touristische
Infrastruktur in Orten, wo nachweislich noch keine aus-
reichenden Kapazitäten vorhanden sind

Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen von
Tourismusbetrieben (Schlösser, Gutshäuser, jugend-
touristische Betriebe u.a.)

Höchstfördersatz beträgt 50% der Investitionssumme


2. Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung/ Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen

Gemeinden und Gemeindeverbände

Planungs- und Beratungsleistungen von Dritten zur Vorbereitung/ Durchführung der förderfähigen Maßnahmen

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Entwicklung der kleinräumigen Infrastruktur
außerhalb der GA


Radfernwege sind grundsätzlich förderfähig - andere Radwege nur, wenn sie der Anbindung an den Radfernweg dienen.

Förderung nur von Radwegen nur mit asphaltierter Oberfläche - wassergebundene Decken sowie Ausbesserungsmaßnahmen werden nicht gefördert.

Kosten für Beschilderung können gefördert werden.

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Regionales Förderprogramm Mecklenburg-Vorpommern 2003
Förderung des Tourismus

Vorhaben der gewerblichen touristischen Infrastruktur in den Tourismusentwicklungsräumen können grundsätzlich mit bis zu 35% der förderfähigen Investitionssumme gefördert werden.

Vorhaben der öffentlichen touristischen Infrastruktur können mit bis zu 90% der förderfähigen Kosten gefördert werden.

Wasserwanderrastplätze sind nicht über die kleinräumige Infrastruktur förderbar.


Die GA finanziert sich zu 75% aus Mitteln der EU und zu 25% aus Mitteln des Bundes und des Landes M-V.



nach oben